Im Folgenden wird eine sehr kurze Skizze einer Professionstheorie sozialpädagogischen Handelns im fallbezogenen Kinderschutz vorgestellt. Die Skizze umfasst die drei Theoriekonzepte organisationsgebundene Professionalität, Professionalitätsmodi und notwendiges Expertenwissen. Die Theorieskizze will einerseits darlegen, dass entgegen des in der empirischen Forschung vermittelten Bildes einer desaströsen Kinderschutz-praxis, Bedingungen existieren, die eine erfolgreiche fallbezogene Kinderschutzarbeit ermöglichen. Andererseits soll angedeutet werden, dass zur weiteren Verbesserung der Kinderschutzpraxis und vor allem zur Vermeidung einer risikoorientierten Belagerung von Familien, die Soziale Arbeit eine Professionalisierung zu vollziehen hat, die einen Abschied von der Expertenskepsis und dem Konzept offener Professionalität impliziert.
1) organisationsgebundene Professionalität
Wissenschaft und Forschung der Sozialen Arbeit hegen tendenziell ein schwieriges Verhältnis zu den Organisationen Sozialer Arbeit[1]. Das ist insofern überraschend, da schätzungsweise fast 95 % der Sozialarbeitenden als angestellte Beschäftigte in Organi-sationen tätig sind (Wöhrle 2016: 231). Trotzdem werden in vielen Forschungsbeiträgen Organisationen als Gegenspieler und Hindernis professionellen Handelns analysiert (vgl. Büchner 2018: 32 ff.). Im Kontext der Kinderschutzforschung sind es vor allem die Jugendämter, denen immer wieder Professionalisierungs- und Reformbedarf zuge-schrieben wird (Böwer 2008)[2]. Auch neuere Forschungsbeiträge verweisen auf proble-matische Einflüsse von Organisationsprozessen für das professionelle Handeln und Fallverstehen im Kinderschutz, wie formalisierte Abläufe und Dienstregeln (Marks et al. 2018: 343), standardisierte Dokumentationsinstrumente (Ackermann 2021, Dahmen 2021) und hierarchischen Organisationskulturen, die eine Haltung der defensiven und absicherungsorientierten Fehlervermeidung produzierten (Biesel 2020: 209 ff.)[3].
Im Anschluss an professionstheoretische Perspektiven ist zwar von Spannungen zwischen professionellem Handeln und Organisationsregeln auszugehen. Diese Widersprüche sind in der professionellen Praxis jedoch nicht zu balancieren, wie in der Forschung häufig postuliert wird[4], sondern müssen als komplexes Verhältnis der Einflussnahme und Einschränkungen durch Organisationen und widerständigem Beharrungsvermögen professioneller Praxis gegenüber solchen Einflussnahmen theoretisiert und untersucht werden (Schütze 1996: 189). Die „antiorganisatorische Tendenz“ (Stichweh 2005: 35) von Professionen ist in der besonderen Handlungsstruktur und Eigensinnigkeit professionellen Handeln als individualisierte, komplexe Tätigkeit der Verknüpfung von Professionswissen und Einzelfallbezug fundiert (vgl. Helsper 2021: 54 f.). Aus diesem Grund tendieren Professionelle dazu, die autonome Gestaltung und Durchführung ihrer Arbeit zu sichern und gegen organisationale Zugriffe zu verteidigen (Klatetzki 2005: 262, 277; Stichweh 2005: 35 ff.).
Das Theoriekonzept organisationsgebundener Professionalität konzipiert das Verhältnis von professionellem Handeln und Organisation grundlegend komplementär[5], um die komplexen Wechselbeziehungen zwischen professioneller Praxis und Organisations-verhältnissen präzise zu analysieren. In organisationstheoretischer Perspektive[6] stabil-isieren Organisationen Professionalität durch zentrale Leistungen wie die Entlohnung von Arbeit, die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, die Klärung von Fallzuständigkeiten sowie die Förderung von professionellem Austausch in Teams. Neben dieser Stabilisierung durch Formalstrukturen ist die Bedeutung von informellen Erwartungsstrukturen (kurzen Dienstwege, inoffiziellen Absprachen etc.) für das professionelle Handeln theoretisch zu konturieren, die von Professionellen zum Wohle ihrer Klienten ausgenutzt wird. Auf diese Weise können die Widerständigkeiten professioneller Praxis gegen organisationale Zugriffe empirisch in den Blick genommen werden.
Das Theoriekonzept organisationsgebundener Professionalität unterscheidet analytisch Organisationsstrukturen und Arbeitsbedingungen (Büchner 2018: 285 ff.). Das kann am Thema Dokumentation exemplarisch aufgezeigt werden. In der jüngeren Kinderschutzforschung wird die Rolle von Akten und Dokumentation häufig als Hemmnis und Einschränkung des professionellen Handelns diskutiert (Ackermann 2021; Dahmen 2021; Dahmen, Kläsener 2018)[7]. Die Dokumentation relevanter Informationen und die Analyse von Akten sind jedoch konstitutiver Bestandteil professioneller Praxis. Nach Schütze (1996: 196 ff.) beinhaltet die professionelle Arbeit mit Akten die professionswissensbasierte Analyse der aktenvermittelten Lebensgeschichte von Klienten im Verhältnis zu den individuellen Sichtweisen der Klienten auf ihre Lebensgeschichte. Allgemeine Falldeutung und Fallspezifität sind zu integrieren, was kreative Lösungen erfordert (Bergmann 2014: 20). Diese professionstheoretische Perspektive auf Akten- und Dokumentationsarbeit ist direkt anschlussfähig an die Tradition der Fallarbeit in der Sozialen Arbeit, die seit ihren wissenschaftlichen Anfängen die Falldokumentation im Rahmen des Case Work als methodisches Handeln und Quelle von wissenschaftlichem Professionswissen begreift (Lau 2019b: 120 ff.). Falldokumentation ist gleichermaßen Organisationserwartung und vor allem professionelle Arbeitspraxis. Eine Überlastung durch Dokumentationsaufgaben kann dabei sowohl in zu komplexen Dienstanweisungen (Formalisierung) bezüglich Dokumentationsanforderungen gründen, als auch auf schlechte Arbeitsbedingungen (Menge an Fällen, Personalschlüssel, Mangel an IT-Fortbildung etc.) verweisen. Mit der Unterscheidung von Organisationsstrukturen und Arbeitsbedingungen lassen sich auf diese Weise besondere Schwierigkeiten von Organisationsreformen in Jugendämtern als problematische Verknüpfung und Verstärkung mangelhafter organisationaler Ablaufstrukturen und problematischer Arbeitsbedingungen analysieren und kritisieren (vgl. Busse, Ehlert 2016 182 ff.). Die theoretische Analyse von Organisationsstrukturen und Arbeitsbedingungen ermöglicht zudem eine präzisere Beschreibung der professionellen Handlungslogiken im fallbezogenen Kinderschutz. Die Fallzuständigkeit für bis zu 40 Fälle im Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt (ASD) und die Fallzuständigkeit für einige wenige Fälle in den Hilfen zur Erziehung (HzE) der freien Träger können in Anlehnung an Hasenfeld (Hasenfeld 2010) als unterschiedliche Handlungslogiken des „people processing“ (ASD) und „people changing“ (HzE) theoretisiert werden, deren Zusammenwirken zu analysieren ist.
2) Differente Professionalitätsmodi und ihr Zusammenwirken im Kinderschutz
Ausgehend von diesen unterschiedlichen Handlungslogiken können die professionellen Praxen von ASD und den HzE als zwei differente Professionalitätsmodi im fallbezogenen Kinderschutz theorisiert werden, die sich im Hinblick auf die Formen der professionellen Urteilsbildung und der Beziehungsgestaltung zu Klienten deutlich unterscheiden. Die professionellen Fachkräfte im ASD steuern Kinderschutzfälle, in dem sie die Fall-entwicklung in Bezug auf das Vorhandensein von Gefährdungen, die Auswahl geeigneter Hilfen und das Vorliegen von Hilfebedarfen prüfen. Die professionellen Interaktionen mit Klienten sind dabei durch wiederkehrende Kontakte mit langen Abständen von bis zu sechs Monaten gekennzeichnet. Die Fachkräfte im ASD fungieren eher als Fallverwalter und vollziehen ihre Interaktionsarbeit mit Klienten in loser, eher unregelmäßiger Form. Die professionelle Praxis in den Hilfen zur Erziehung ist dagegen durch wöchentliche Kontakte und eine intensive Interaktionsarbeit gekennzeichnet, sodass sich intensive Arbeitsbündnisse entwickeln können, die durch Vertrauen und diffuse und spezifische Beziehungsaspekte gekennzeichnet sind. Die Urteilsbildung ist dabei sowohl vergangenheits- und zukunftsorientiert ausgerichtet, insofern die Biografiearbeit mit der Erzeugung alternativer Zukunftsentwürfe (Schäuble 2012) verknüpft wird, um Veränderungsprozesse bei den Familien hin zu einer verbesserten Erziehungspraxis anzuregen.
Weil Kontrollaufgaben grundlegend in allen Hilfeaktivitäten und Unterstützungsmaß-nahmen von Jugendämtern mitenthalten sind (Urban-Stahl 2004), ist die Bildung von Arbeitsbündnissen, insbesondere im Kinderschutz, durch Misstrauen und die Erwartung negativer Konsequenzen erschwert (Urban-Stahl et al. 2018: 99 ff.). Die Eingebundenheit der Kontrollaufgaben im Kinderschutz in die grundlegende Dienstleistungslogik der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet jedoch, dass die professionelle Bearbeitung von Gefährdungslagen auf die Auswahl geeigneter Hilfemaßnahmen zielt und Professionelle beim Werben für die Zusammenarbeit mit Eltern auch auf Mittel wie klare Ansagen, Forderungen, Druck und entschlossenes Handeln zurückgreifen können (Mörsberger 1997: 95 ff.; Schone 2008: 13 ff.). Unterstützungsangebote für Familien wie die Sozialpädagogische Familienhilfe haben ihre strukturelle Bedeutung darin, dass sie den Konflikt zwischen Eltern und Jugendamt dadurch abmildern, dass sie Familien ambulante Helfer zur Verfügung stellen, die Arbeitsbündnisse zu Eltern aufbauen und Veränderungsprozesse durch Hilfe zur Selbsthilfe anregen. Damit werden empirische Studien ernst genommen, die darauf hinweisen, dass insbesondere in Kinderschutzfällen die ambulanten Fachkräfte für Familien als Vertraute und Unterstützer fungieren, die zwischen jugendamtlichen Forderungen und familialer Realität vermitteln und Eltern unterstützen, eine neue, für die Kinder weniger schädliche, familiäre Erziehungspraxis zu erarbeiten (Allert et al. 1994; Lenkendorff et al. 2013: 94 ff.)[8]. Obwohl Familienhelfer selbst Kontrollaufgaben gegenüber den Familien wahrnehmen, indem sie bspw. die Einhaltung von Auflagen dokumentieren, ist der Aufbau von produktiven Arbeits-bündnissen, das zeigen diese Studien, möglich.
Professionalisierungstheoretische Forschungsbeiträge Sozialer Arbeit konstatieren eher eine Gefahr der grundlegenden Ausweitung von Kontrollaspekten im Kinderschutz und fordern eine Balancierung[9] von Hilfe und Kontrolle durch Dialog (Biesel 2010; Klomann, Rätz 2018: 7; Retkowski et al. 2011; Schäuble 2012: 245). Demgegenüber wird hier die professionstheoretische These vertreten, dass fallbezogene Kinderschutzarbeit die Verknüpfung von Hilfe und Kontrolle erfordert. Erst die produktive Verknüpfung von Hilfe und Kontrolle vermag überhaupt zu erklären, dass Hilfen im Kinderschutz wirken und Eingriffe gegen Eltern in den meisten Fällen verhindert werden. Es ist insbesondere das professionelle Zusammenspiel der Rollen von ASD-Fachkräften und ambulanten Helfern, dass dieses fragile Gebilde eines gemeinsamen Hilfesystems im Kinderschutz überhaupt zusammenzuhalten vermag und einen produktiven Prozess der Förderung von Kooperation und Konfliktbewältigung potentiell in Gang setzt. Diese Konstellation verweist auf die konstitutive Bedeutung von Kooperation und Konflikt (Schefold 2011: 21) für Hilfeprozesse im Kinderschutz, die professionell zu bearbeiten sind und aufgrund ihrer Zukunftsoffenheit gelingen oder scheitern können.
3) notwendiges Expertenwissen und der Abschied vom Abschied des Experten
In verschiedenen Forschungsbeiträgen wird vorgeschlagen, dass die professionelle Arbeit im Kinderschutz erfordere, Erziehungsprobleme von Eltern, einschließlich Gewalt gegen Kinder, als Überforderung und Unterstützungsbedarf zu deuten (Biesel 2010: 388) sowie Kooperationsprobleme mit Klienten als kritischen Anlass zu nutzen, Ideen zur Verbesserung der Kooperation zu entwickeln (Wutzler 2017: 307). Diese Vorschläge professioneller Reflexion sind begrüßenswert. Es stellt sich jedoch die Frage, welches professionelle Fachwissen kompetente professionelle Falldeutungen dieser Art erfordern. Die Profession Sozialer Arbeit ist durch offene Arbeitsrahmen und die Multiperspektivität von Anliegen und Problemlagen gekennzeichnet (Müller 2012: 968 f.)[10], die sich in der Vielfalt und offenen Strukturierung ihrer Methoden wiederspiegelt (Galuske 1998: 55 ff.). Diese methodische Offenheit kommt auch darin zum Ausdruck, dass sich Konzepte einer sozialpädagogischen Diagnostik bis heute nicht als Kernelement professionellen Handelns durchgesetzt haben. Das ist insofern ein überraschender Befund als die disziplinbildenden Anfänge Sozialer Arbeit Anfang des 20. Jahrhunderts bei Klassikerinnen[11] wie Mary Richmond und Alice Salomon ganz grundlegend durch das Bemühen um die Etablierung einer wissenschaftlich basierten fallanalytischen Methodik sozialarbeiterischen Handelns geprägt waren (vgl. Hörster 2021: 201 ff., Lau 2019a, Schütze 2021: 24 ff.). Trotz einer enormen Vielzahl an Methodenkonzepten zu sozialpädagogischer Diagnostik und Fallverstehen (vgl. Buttner et al. 2018) zeigen Evaluationsstudien, dass die Praxis weitestgehend auf methodische Verfahren der Diagnostik beim professionellen Urteilen und Handeln, insbesondere im fallbezogenen Kinderschutz, verzichtet (Ader, Schrapper 2020: 306 ff.). Dieser Befund wird ergänzt durch empirische Studien, die zeigen, dass sozialpädagogische Fachkräfte im Kinderschutz in der Regel kein spezifisches Professionswissen nutzen und die Facheinschätzungen anderer Professionen in ihrer Urteilsbildung entweder ignorieren oder diese ohne eigene Deutung übernehmen (z.B. Bühler-Niederberger et al. 2014: 120 ff.; Freres et al. 2019: 141; Klatetzki 2013: 131 ff.).
Peter Sommerfeld (2013: 159) hat vor dem Hintergrund des Fehlens eines integrierten Wissenskorpus Sozialer Arbeit die These vertreten, dass die Praxis Sozialer Arbeit sich nicht professionell, sondern pragmatisch entwickele. Damit ist gemeint, dass neue Impulse für professionelles Handeln in der Praxis der Sozialen Arbeit nicht aus der Verbindung von wissenschaftlichem Forschungswissen und Praxis erwachsen, sondern sich Praxis durch die Adaption unmittelbarer arbeitsfeldspezifischer Verfahrensweisen und organisationaler Routinen weiterentwickelt. Die Tendenzen im Kinderschutz zur vielfältigen Zuschreibung von akuten und latenten Gefährdungs- und Risikolagen mittels organisationaler Klassifikationsprozeduren und Fallbearbeitungslogiken gegenüber Familien und die präventive Verwaltung dieser Gefährdungsrisiken[12] können als Beleg für Sommerfelds These gedeutet werden. Trotz der grundlegend komplex-hybriden Professions- und Wissensarchitektur der Sozialen Arbeit, bestehend aus grundlagen- und bezugswissenschaftlichen Wissensbeständen (vgl. Schütze 2021, Kap. 3), scheint die professionelle Praxis bei der Bearbeitung der multiprofessionellen Wissensbestände im Kinderschutz auf massive Bewältigungsprobleme zu stoßen. Die fehlende Verankerung von gesichertem Professionswissen im Kinderschutz ist deshalb weniger ein Problem rechtlicher Kodifizierung und organisationaler Prozesse der Kindeswohlgefährdungsprüfung, sondern vor allem eine Krise der offenen und alterna-tiven Professionalität Sozialer Arbeit. Denn mit der Zuschreibung vielfältiger Risiken und Problemlagen gegenüber Kindern und Familien auf der Grundlage von Alltagswissen, statt interaktionsbasierter differenzierter Diagnostik, kehrt zum Wohle von Kindern tendenziell die „fürsorgliche Belagerung“ (Baecker 1994: 104) Sozialer Arbeit gegenüber Familien zurück und produziert dabei enorme wohlfahrtsstaatliche Kosten sowie Spannungen, Widersprüche und Misstrauen in Hilfesystemen. In aller Deutlichkeit zeigt sich hier der Bedarf einer allgemeinen Interventionstheorie für den sozialpädagogischen Kinderschutz, die entlang von einem Begriff familiärer Erziehungskrisen eine Methodik der Diagnostik und interaktionsbasierten Intervention entwickelt, die akute Erziehungskrisen in Familien erfasst und beurteilt sowie Veränderungen in Familien durch persönliche und materielle Unterstützungsmethoden gezielt anzuregen vermag. Das Theoriekonzept der Erziehungskrise wäre im Zusammenhang mit einer Theorie der Familienerziehung[13] auszuarbeiten, die durch zentrale Erkenntnisse der Erziehungstheorie und vor allem der erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogischen Erziehungs- und Familienforschung zu fundieren ist. Dieses Wissen wäre als professionelle Wissensbasis von zentraler Bedeutung, damit im Kinderschutz die Risiken[14] des professionellen Handelns, als unbeabsichtigte, aber mögliche Nebenfolgen professioneller Interventionen[15] (wie Inobhutnahmen, beantragte Sorgerechtsentzüge und dauerhafte Fremdunterbringungen), reflexiv zugänglich werden könnten. Um die angedeutete Tendenz zur fürsorglichen Belagerung insbesondere prekärer Familien im Kinderschutz zu vermeiden, wären mit Gefährdungseinschätzungen nur akute Gefährdungen zu beurteilen und von Entwicklungsrisiken, aus denen freiwillige Unterstützungsangebote folgen, zu unterscheiden[16]. Nur in dem auf bevormundende Fallurteile wie latente Kindeswohlgefährdung konsequent verzichtet wird, besteht der notwendige Respekt vor der Autonomie von Familien, der die Ablehnung von Hilfeangeboten akzeptiert und fürsorglich-belagernde Stigmatisierung vermeidet (Thalheim et al. 2020).
[1] S. dazu etwa bereits Baecker 1994: 105; zuletzt Biesel 2020.
[2] Vgl. etwa die ältere Reformdebatte zu den Jugendämtern, denen Mängel wie Riskoscheue, Fehlen von Qualitätsentwicklung, vordemokratische und autoriäre Organisationskulturen, starre Hierarchien, defensive Regelungsdichte und starke Kommunikationsblockaden attestiert werden (Böwer 2008: 354).
[3] Für Zweifel gegenüber den Einschränkungen professionellen Handelns durch Verfahrensstandardisie-rungen s. etwa Bode 2012; Bode, Turba 2015; Böwer/Wolff 2011.
[4] Beispielsweise wird auch in Bezug auf das Verhältnis von Profession und Organisation immer wieder argumentiert, dass Professionelle widersprüchliche Organisationserwartungen und professionelle Orientierungen balancieren müssten (Busse et al. 2016: 1; Franzheld 2018: 54). Auch weil es empirisch wenig plausibel scheint, dass Professionelle bei ihrer täglichen Arbeit ständig in Widerspruch zu organisationalen Rationalitäten geraten, sind theoretische Perspektiven zu entwickeln, die eine Beschreibung der komplexen Wechselbeziehungen zwischen Organisationen und professionellem Handeln ermöglichen.
[5] Erste theoretische Anregungen finden sich bei Nadai, Sommerfeld (2005: 184 ff.).
[6] Für die Theoriekonzepte Formalität und Informalität s. Kühl 2011, mit Bezug zur Sozialen Arbeit z.B. Mohr 2020.
[7] Zur professionellen Nutzung von Risikoeinschätzungsbögen in den USA im Unterschied zu Deutschland s. etwa Bastian et al. 2017.
[8] Gegenläufige Standpunkte deuten Familienhilfen als Allzweckwaffen der Kontrollausübung der Ju-gendämter (s. z.B. Bohler, Franzheld 2015: 203).
[9] In professionstheoretischen Beiträgen wird immer wieder vorgeschlagen, die Balancierung von wider- sprüchlichen Handlungsorientierungen als zentralen Maßstab professioneller Kompetenz anzusehen (Bohler, Franzheld 2015: 197; Dörlamm 2016: 155; Klomann, Rätz 2018: 7; Meysen 2020: 209, 219; Marks, Sehmer 2017: 205; Marks et al. 2018: 343; Müller 2012: 967; Ader, Schrapper et al. 2020: 279; Thole et al. 2011: 127; Thole et al. 2018: 52; Urban-Stahl 2004: 184 ff.). Über die Modalitäten solcher Balancierungsprozesse ist empirisch jedoch kaum etwas bekannt. Es stellt sich etwa die Frage, wie im Kinderschutz bei der notwendigen Inobhutnahme eines Kindes Eingriffs- und Hilfeorientierung balanciert werden können, wenn der Eingriff eindeutig gegen den Willen von Eltern geschieht. Balancierung ist deshalb nicht als Austarieren widersprüchlicher Handlungsorientierungen in einzelnen Handlungssituationen zu verstehen, sondern muss als komplexer Prozess mit zeitlichen, sachlichen und sozialen Differenzierungsdimensionen theoretisiert und empirisch untersucht werden.
[10] Die Kritik des klassischen Professionalismus als Expertentum, mit der die potentielle Degradierung von Adressaten einhergehe, ist ein zentraler Bezugspunkt der Professionalisierungsdebatte in der Sozialen Arbeit der 70er und 80 Jahre (Motzke 2014: 138 ff.). Olk (1986) hat, diese Debatten systematisch aufgreifend, ausgehend von der grundlegenden Doppelsteuerung Sozialer Arbeit durch gleichzeitige verwaltungsmäßige Orientierung und professionelle Selbststeuerung für ein Konzept alternativer Professionalität Sozialer Arbeit plädiert, dass situatives administratives Handeln und eine alltags-orientierte professionelle Methodik verknüpft (Olk 1986: 218, 240 ff., vgl. auch Motzke 2014: 193 f.).
[11] Viele weitere wichtige bekannte Begründerinnen wie Jane Addams und Virginia Robinson sind hier zu nennen sowie verschüttete Klassikerinnen wie Ada Sheffield und Bertha Reynolds (Vgl. Lau 2019a: 30 ff.).
[12] S. dazu Dahmen, Kläsener 2018 und Ziegler 2020.
[13] Zwar gibt es neuere empirische Studien zu Erziehungskrisen, aber es fehlt eine Theorie der Familienerziehung in der Erziehungswissenschaft (vgl. Franzheld, Schierbaum 2020: 244 f.).
[14] Hier wäre eine professionstheoretische Ausarbeitung der Bedeutung von Risiken als diagnostizierte Risiken im Rahmen von Fallurteilen und Interventionsrisiken nötig. Zur Diskussion risikobasierter Entscheidungsmodelle s. Taylor 2021: 2820 ff., Whittaker, Taylor 2017.
[15] Beispielsweise befürworten Sozialarbeitende Fremdunterbringungen zum Schutz von Kindern, ohne die Folgen dieser Intervention für die Eltern-Kind-Dynamik zu reflektieren (Loch 2016: 200 ff.).
[16] Zur professionstheoretischen Unterscheidung von Sicherheit und Risiken im Kinderschutz s. Bastian 2017.
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