8.04 Uhr. Frau S. kommt zügig zur Tür herein. Sie ist knapp fünf Minuten zu spät. Eine zarte Note von kaltem Rauch zieht zu mir herüber. Die Augen von Frau S. sind rot. Sie wirkt müde.
„Alles ok? Hatten Sie einen schlechten Tag in die Woche?“
„Ja, hatte ick. Hab einfach wenig geschlafen. Naja, es is ja Montag. Da jeht’s immer ein bisschen schwer.“
„Es ist Dienstag“, sage ich.
„Oh“, erwidert sie nur und zuckt mit den Achseln.
Später im Gespräch stelle ich ihr ein Stellenangebot einer Bäckerei vor. Ich weise sie auf die türkisch-arabischen Namen der Inhaber hin und frage sie, was sie davon halte.
„Ich bin nicht ausländerfeindlich, aber das kann ick mir nicht vorstellen.“
Da ist es, das Aber, jenes Aber, das es in der Fluchtdebatte zu großer Popularität gebracht hat. Die Merkwürdigkeit dieses Abers besteht darin, dass es eine Rechtfertigung vornimmt, während das Gerechtfertigte unbestimmt bleibt. Man kennt diese Form. „Ich bin kein Nazi, aber das geht doch nicht mit den ganzen Flüchtlingen. Wir schaffen das nicht“. Frau S. bemerkt diesen Widerspruch nicht. Macht aber auch nichts. Es gibt ja noch andere Bäckereien, die nach deutschen Kassierinnen suchen. Die akzeptieren allerdings weder Achselzucken, noch Entschuldigungen oder gar Rechtfertigungen, wenn Montag Dienstag ist.
Die Privilegierten und die Unprivilegierten haben etwas gemeinsam. Es ist das Privileg, sich der normierten Zeit zu entziehen. Für die Ersten bedeutet es Freiheit, für die Letzteren Elend und Entwürdigung.
Im übrigen findet Frau S. sehr schnell eine Bäckerei, die sie anstellt. Frau S.’ zuvor aufgenommene Tätigkeit bei einer Bäckerei endete während der Probezeit, da sie sich ein Bein brach und deshalb nach vierzehn Tagen gekündigt wurde. Jetzt will sie sich bei der gleichen Bäckerei in einer anderen Filiale bewerben. Frau S. hat dazu eine Frage: „Is dit nich besser, die kurze Tätigkeit lieber nich zu erwähnen? Der Arbeitjeber fracht sich doch, warum ick da nur so kurz jearbeitet hab. Dat is nicht jut.“ Ich beruhige sie und frage sie, inwiefern sie die Arbeit gern gemacht hat und ob sie gerne wieder bei der gleichen Firma arbeiten würde. Frau S. bejaht dies. Ich schlage ihr vor, die letzte Bäckereitätigkeit in den Lebenslauf aufzunehmen, um anzuzeigen, dass man sie schon einmal für kompetent befunden hat. Zudem empfehle ich bei möglichen Nachfragen des Arbeitgebers offen über die unglückliche Krankheit zu sprechen und das Interesse an einer neuen Tätigkeit zu betonen. Frau S. ist einverstanden. Wir benötigen kein Arbeitsbündnis. Sie setzt mich als ihr Sekretär ein und das ist in Ordnung. Wir überarbeiten also Lebenslauf und Anschreiben und verschicken die Bewerbung. Eine Woche später hat Frau S. den Job. Ob sie glücklich ist, weiß ich nicht. Mein Auftrag ist jedenfalls erfüllt. So einfach ist das manchmal. Bei Frau S. ist jetzt Montag Montag.